Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen (AGB)

0. Geltungsbereich

1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma EDV Service Hünig erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrages im ganzen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere ersetzt, welche dem übereinstimmenden Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

I. Lieferfrist

1. Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Bestellvorgangs auf der Internetseite von EDV Service Hünig und Bestätigung der Bestellung durch EDV Service Hünig per E-Mail, Fax, Brief oder Ausführung der Bestellung durch EDV Service Hünig zustande.

2. Die Lieferfrist beginnt mit der Versendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung eventuell vom Besteller zu beschaffender Unterlagen sowie vom Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware das Lager der Firma EDV Service Hünig in Oberahr verlassen hat.

4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens der Firma EDV Service Hünig liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der Firma EDV-Service Hünig eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Firma EDV-Service Hünig zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von der Firma EDV-Service Hünig werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.

5. Teillieferungen sind innerhalb der von der Firma EDV-Service Hünig angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch der Ware daraus nicht ergeben.

6. Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

8. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von EDV-Service Hünig sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Die Mindestbestellmenge beträgt 35,- EURO. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

9. Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

EDV Service Hünig
Rotsteiner Str. 11
D-56414 Oberahr
Telefon: 02602-959540
Telefax: 02602-959541
Email: service@compu-welt.de

Das Rückgaberecht besteht nach § 312d IV BGB nicht bei entsiegelten Audio-, Video- oder Softwaredatenträgern oder bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind (z.B. Maßkonfektion). Vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der zurückgesendeten Ware per Überweisung auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland geleistet.

Die Rücksendung hat an die oben genannte Firmenanschrift zu erfolgen.

Bis zu einem Warenwert von 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendekosten ab einem Bestellwert in Höhe von 40 Euro werden von EDV Service Hünig übernommen. Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Die Portokosten für die Rücksendung (auf Basis der günstigsten möglichen Versandart der Deutschen Post AG) werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland oder per Scheck erstattet . Entstehen EDV Service Hünig zusätzliche Kosten durch eine unzureichende Frankierung der Rücksendung, so werden diese Kosten mit etwaigen geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.

EDV Service Hünig behält sich einen Ersatzanspruch für beschädigte Ware ausdrücklich vor. Hat der Kunde eine Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen; §§ 351 und 353 BGB sind nicht anzuwenden.
Die Rücksendung der Ware hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Kunde für eine Verpackung sorgen, welche eine Beschädigung der Ware ausschließt. Für Schäden an der Ware, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist, haftet der Kunde.

Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen EDV Service Hünig unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per eMail an service@compu-welt.de ist ausreichend.

Klarstellend sei hinzugefügt, dass Fernabsatzverträge nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern bestehen. Gem. § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Die EDV Service Hünig ist Unternehmer.

II. Lieferumfang

1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma EDV-Service Hünig bestimmt.

2. Konstruktions-oder Formveränderungen der Ware, die auf eine Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Veränderungen für den Besteller zumutbar sind.

III. Abnahme und Gefahrenübergang

1. Der Besteller ist verpflichtet die Ware anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe der Ware beim Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2. Bleibt der Besteller mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang einer Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so ist die Firma EDV-Service Hünig nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

IV. Gewährleistung

a. Gewährleistung für Verbraucher

EDV Service Hünig gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Rechnungsstellung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den betriebsgewöhnlichen Verschleiß bzw. die normale Abnutzung.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Ausnehmend davon haftet EDV Service Hünig beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen.
Sollten Mängel auftreten, die EDV Service Hünig zu vertreten hat, und ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
EDV Service Hünig übernimmt eine Haftung weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online Shop noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots.

b. Gewährleistung für Unternehmen

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung und der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Ratschläge, Hinweise und Informationen: Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Rücksendungen: Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei („Frei Haus“) originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.

V. Ausschluß der Haftung

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe der Gesellschaft der Firma EDV-Service Hünig oder deren Angestellten wird für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, gehaftet. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma EDV-Service Hünig behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma EDV-Service Hünig zur Zurücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung der Ware durch die Firma EDV-Service Hünig gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetz Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch die Firma EDV-Service Hünig bestätigt wird.

4. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt an die Firma EDV-Service Hünig alle Forderungen in Höhe des zwischen der Firma EDV-Service Hünig und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Besteller aus der weiteren Veräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung weiterhin ermächtigt. Die Befugnis der Firma EDV-Service Hünig, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Firma EDV-Service Hünig verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, kann die Firma EDV-Service Hünig verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der bestellten Ware wird stets für die Firma EDV-Service Hünig vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, und die nicht der Firma Jet Tec gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt so erwirbt die Firma EDV-Service Hünig das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6. Wird die Ware mit anderen nicht der Firma EDV-Service Hünig gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma EDV-Service Hünig das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für die Firma EDV-Service Hünig.

7. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller die Firma EDV-Service Hünig unverzüglich davon zu benachrichtigen und der Firma EDV-Service Hünig alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Firma EDV-Service Hünig hinzuweisen.

8. Die Firma EDV-Service Hünig verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers frei zu geben, falls der Wert der Ware die zu sichernden Forderungen der Firma EDV-Service Hünig, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Welche Sicherheiten die Firma EDV-Service Hünig freigibt, steht in ihrem Ermessen.

VII. Rücktritt

Die Firma EDV-Service Hünig ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, Vermögensverfall, Geschäftseinstellung, Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Kunden. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nebenkosten werden in solchem Fall durch die Hereinnahme von Wechsel oder Annahme von Schecks separat berechnet und sind sofort vom Besteller zu bezahlen.

3. Verzugszinsen werden berechnet mit 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn die Firma EDV-Service Hünig eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

IX. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Oberahr.

2. Bei allem aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Hauptsitz der Firma EDV-Service Hünig zuständig ist. Die Firma EDV-Service Hünig ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Oberahr, 01.01.2007


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